Schutzwohnung

Gewalt im häuslichen Umfeld betrifft in den meisten Fällen nicht nur die Frauen selbst, sondern sie trifft immer auch im Haushalt lebende Kinder und das mit fast immer schwerwiegenden und nachhaltigen Belastungen für die Kinder.

Die Kinder- und Jugendhilfe hat einen Schutzauftrag. Dieser muss insbesondere dann, wenn Mutter und Kind Gewalt erleben, unmittelbar und wirksam umgesetzt werden.

Mit unserem Schutz- und Betreuungsangebot wenden wir uns sowohl an die öffentlichen Sozialhilfeträger als auch an öffentliche Jugendhilfeträger. Wir bieten bedrohten jugendlichen oder erwachsenen Müttern mit ihren Kindern direkte Hilfe zur Vermeidung weiterer gewaltsamer Übergriffe, Verfolgung und Belästigung (Stalking).

Unsere Schutzwohnungen verstehen sich als Ergänzung und/oder passgenaue Alternative zu bestehenden, geschützten Hilfsangeboten und Unterbringungsformen.

Unser Fachkräfteteam berät und begleitet Mütter und Kinder in dieser außergewöhnlichen Krisensituation sensibel und zugewandt.

Schutzwohnung
 
Besondere Schutzvorkehrungen für das Mutter-Kind-System

Nicht selten werden junge (werdende) Mütter von ihren Partnern, den Kindesvätern, der eigenen Familie oder der Familie des jeweiligen Kindesvaters seelisch oder körperlich bedroht. Nicht selten fühlen sie sich in Beziehungen gefangen in denen die Partner/Kindesväter und/oder deren Familie Besitz,- Kontroll- und Machtansprüche gegenüber der Partnerin und/oder der Mutter des Kindes oder direkt am Kind selbst geltend machen (wollen).

Viele der (werdenden) jungen Mütter finden oftmals sehr spät den Weg zu Hilfe-Institutionen und setzen sich den Stresssituationen verhältnismäßig lange aus. Einige wenden sich an die Jugendämter und erhalten dort schnelle Unterstützung.

Für diese Fälle stellen wir ein spezielles und geschütztes Mutter-Kind-Betreuungsangebot zur Verfügung. In enger Vernetzung mit dem belegenden Jugendamt, der Polizeibehörde vor Ort sowie anderen, in diesem Themenbereich erfahrenen Institutionen, bieten wir den (werdenden) jungen Müttern nicht nur einen vorerst anonymen Wohnraum, sondern stellen über speziell auf diese Problematik zugeschnittene Abläufe und Strukturen, einen weitestgehend sicheren Lebens- und Wohnort für die Mütter und deren Kinder bereit.

Zielgruppe

Schwangere minderjährige Mädchen ab 16 Jahren sowie minderjährige Mütter ab 16 Jahren und volljährige Frauen (ohne Altersbegrenzung) mit einem bis max. drei Kindern, die:

  • in der Vergangenheit bereits Bedrohungen oder konkreten Formen physischer oder psychischer Schädigung ausgesetzt waren
  • sich nach eigener Einschätzung und nach Einschätzung des zuständigen Jugendamtes (ggfs. der Polizei und /oder des Gerichtes) aktuell in einer ernst zu nehmenden Bedrohungssituation befinden
  • über keine oder eine nur unzureichende familiäre Unterstützung verfügen
  • ihr bisheriges Lebensumfeld aus Sicherheitsgründen verlassen müssen und an einem anderen Ort ohne Kenntnis ihres bisherigen Umfeldes untergebracht werden wollen
  • selbst die Notwendigkeit dieser besonderen Hilfeform formulieren und eine entsprechende Eigenmotivation aufweisen
  • bereit sind, sich an grundlegende Verhaltensregeln im Rahmen einer geschützten Unterbringung zu halten und die darüber hinaus
  • auf die Geburt in einem sicheren geschützten Rahmen vorbereitet werden sollen, bzw. Begleitung in der ersten Zeit ihrer Mutterschaft brauchen
  • noch nicht in der Lage sind, eigenverantwortlich mit ihrem Kind zu leben
  • überfordert sind mit der alleinigen Versorgung des Kindes im physischen und/oder psychischen Lebensbereich (z.B. aufgrund einer momentan nicht ausreichend vorhandenen, eigenen stabilen Persönlichkeit und/oder eines nicht ausreichend sicheren Lebensumfeldes)
  • aufgrund einer aktuellen Trennungssituation persönlich überfordert und gestresst sind
  • eine andere Wahrnehmung über ihre Kompetenzen haben als Fachkräfte der Sozialen Dienste

RECHTSGRUNDLAGE:

Die Aufnahmen erfolgen nach den §§ 19, 27, 34, 41 SBG VIII. In Einzelfällen nehmen wir auch nach § 35a auf. Darüber hinaus kann die Aufnahme auch nach § 53 Abs. 4 SGB XII erfolgen, wenn eine Einzelvereinbarung nach § 75 Abs. 4 SGB XII mit dem zuständigen Sozialhilfeträger abgeschlossen wurde.

 

Ansprechpartner:

Vivien Bolz
Teamleitung MuKi

Tel: 05361 – 8908895
Mobil: 0152 – 38039437
E-Mail: vivien.bolz@impulse-helfen.de

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